Grundsätzlich ist es nach verschiedenen Entscheidungen des BGH (u.a.
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Erstellt am: 19. Dezember 2014 - 17:02
Erstellt am: 19. Dezember 2014 - 15:37
Krankentagegeld ist dann zu gewähren, wenn der Versicherten den zuletzt ausgeübten Beruf zu 100 % nicht ausüben kann.
Erstellt am: 15. April 2014 - 16:03
Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist nach Urteil des AG München (Az. 282 C 28161/12) verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Arztrechnung auf Richtigkeit der vorgenommene Behandlung zu überprüfen.